Bewältigung von Übergriffen und Traumatischem Stress in Justizvollzugsanstalten
(BÜTS)
Möglichkeiten und Grenzen der ASP-Beratungstätigkeit
Die Aufgaben der ASP bestehen darin, in 1-3 Gesprächen die Situation eines
Kollegen mit traumatischen Stresserfahrungen zu klären. In Fällen wie dem oben
dargestellten kann es ausreichen, eine Verfestigung und Verschlimmerung der
traumatischen Erfahrungen zu verhindern und eine aktive Weiterbearbeitung der
Erlebnisse im Freundes- oder Kollegenkreis zu fördern. Auf diese Weise können
bei einem bestimmten Personenkreis -vermutlich den 2/3 durch ein dramatisches
Ereignis leicht und mittelschwer Betroffenen - längerfristige psychische
Probleme, unter Umständen auch posttraumatische Belastungsstörungen, verhindert
werden. Bei dem Kreis Schwerbetroffener, der nach klinischen Erfahrungen ca. 1/3
der von einem traumatischen Ereignis Betroffenen ausmacht, erarbeiten die ASP
gemeinsam mit den betroffenen Kollegen weitere Betreuungs- und
Behandlungsstrategien. Die ASP wurden dafür besonders geschult, wann der
Anstaltspsychologe, der Anstaltsleiter bzw. ein externer Therapeut eingeschaltet
werden und wie die Vermittlungswege gehen.
Es versteht sich von selbst, dass die ASP keine Therapie machen und auch nicht
als Hilfstherapeuten eingesetzt werden. Sie fördern vielmehr den Selbstklärungs-
und Heilungsprozess bei denjenigen, bei denen das möglich ist, indem sie auf
belastete Kollegen zugehen und somit der allgemein bekannten Tendenz des
Rückzugs und der sozialen Isolierung nach traumatischen Stresserfahrungen
entgegenwirken. Stark belastete und traumatisierte Kollegen ermutigen sie,
therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Evaluierung des Projekts findet
z. Z. im Zusammenhang mit einer großangelegten Studie über das Ausmaß von
Traumatisierungen bei deutschen Justizvollzugsbediensteten statt.
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