Bewältigung von Übergriffen und Traumatischem Stress in Justizvollzugsanstalten
(BÜTS)
Aufgaben des Ansprechpartners
Der Ansprechpartner soll Augen und Ohren offen halten in Bezug auf
möglicherweise traumatische Ereignisse in seiner Anstalt. Wenn er von einem
solchen Ereignis gehört hat, soll er möglichst bald auf den oder die betroffenen
Kollegen zugehen. Er soll ihnen Hinweise geben auf zu erwartende psychologische
Folgen im Anschluss an die traumatische Erfahrung. Er soll über die Wirkweise
von Psychotraumata aufklären. Dabei soll er betonen, dass psychische Folgen zu
erwarten sind, aber nicht notwendigerweise eintreffen müssen. Reaktionen auf
eine solche Belastung sind durchaus normal und zu erwarten. Die Situation der
Traumatisierung war unnormal und außergewöhnlich, nicht etwa die Reaktionen des
an ihr Beteiligten!
Zur Bearbeitung dieser Folgeerscheinungen bietet der Ansprechpartner angemessene
Angebote an (s. u.). Weiterhin ist der Ansprechpartner für Kollegen da, die von
sich aus ein Gespräch mit ihm wünschen. Mithilfe des "Leitfadens zur Exploration
traumatisierter Kollegen" soll er mit belasteten Kollegen ein Gespräch führen.
1-2 Monate nach Beendigung der Gespräche soll er eine vorher vereinbarte
Nachkontrolle zum Befinden des Kollegen durchführen. Er soll auch Monate nach
traumatischeu Ereignissen belastete Kollegen erkennen, die unter Umständen
verzögerte posttraumatische Reaktionen entwickelt haben (siehe Warnsignale nach
Traumatischem Stress). Er hält sich strikt an seine Schweigepflicht. Der ASP
sorgt für seine eigene Psychohygiene, d. h. er führt die gelernten
Entspannungsübungen durch, er kooperiert mit den anderen Ansprechpartnern und er
bespricht seine eigene emotionale Beteiligung in den fortlaufenden
Supervisionen. Bei Fällen schwerer Traumatisierungen leitet er weitere
Hilfsmaßnahmen ein. Dazu hat er sich über Therapieangebote vor Ort kundig
gemacht.
Der ASP soll auf folgende Warnsignale nach traumatischem Stress bei Kollegen
achten:
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