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Bewältigung von Übergriffen und Traumatischem Stress in Justizvollzugsanstalten (BÜTS)
Ereignisse von größerer Tragweite

Haben Ereignisse stattgefunden, von denen mehrere Bedienstete betroffen waren, 
wie z. B. Geiselnahme oder Meuterei, findet im Vorfeld ein so genanntes TRIGG 
(Traumabewältigung-Im-Gruppen-Gespräch) (Pieper, 1999) statt. An diesem, auf dem 
CISD von Mitchell & Erverly (1993) basierenden Nachgespräch nehmen alle Personen 
teil, die unmittelbar am Ereignis beteiligt waren. Anders als bei Mitchell soll 
es nicht unbedingt in den ersten 72 Stunden nach dem Ereignis stattfinden. Nach 
den Erfahrungen des Autors ist es eher positiv, wenn ca. 10-20 Tage vergangen 
sind und sich die unmittelbare Beunruhigung wieder etwas gelegt hat. Im Vorfeld 
können die ASP die einzelnen Kollegen für das TRIGG motivieren und mit ihnen 
einen Termin für weitere Gespräche nach dem TRIGG vereinbaren. In einer weiteren 
Unterscheidung zum Standard-CISD-Debriefing wird im TRIGG mehr Wert auf die 
Herausarbeitung der individuellen Traumatisierung gelegt und auf das mehrmalige 
Einsteigen in die traumatische Erfahrung sowie das Wiederaussteigen. Dadurch 
nähert sich der Betroffene dem Gefühl, Kontrolle über seine Reaktionen 
wiederzugewinnen (im CISD gibt es dagegen nur die Schleife von der kognitiven 
zur emotionalen und zurück zur kognitiven Ebene).

Die Phasen im TRIGG lauten: 
1. Fakten (Kognitiv) 
2. Reaktionen (Emotional) 
3. Verhalten (Kognitiv) 
4. Bewertung (Kognitiv) 
5. Individuelles Trauma (Emotional) 
6. Psychoedukation (Kognitiv) 
7. Beruhigung (Muskulär-vegetative Entspannung)

Weiterhin wird in Abgrenzung zum Debriefing im TRIGG ausdrücklich darauf 
hingewiesen, dass das TRIGG der Anfang für weitere Maßnahmen mit dem ASP ist und 
nicht die einzige Intervention. Von Mitchell sind zwar auch weitere Betreuungen 
geplant, de facto werden jedoch unverantwortlicher Weise heute häufig 
Debriefings als alleinige Maßnahme zur Verarbeitung von Psychotraumata 
angeboten. Mit einer abschließenden, muskulär und vegetativ wirksamen 
Entspannung und dem ausdrücklichen Hinweis, weiteren Betreuungs- bzw. 
Behandlungsbedarf mit dem ASP zu besprechen, wird der belastete Kollege wieder 
entlassen.

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