Bewältigung von Übergriffen und Traumatischem Stress in Justizvollzugsanstalten
(BÜTS)
Ereignisse von größerer Tragweite
Haben Ereignisse stattgefunden, von denen mehrere Bedienstete betroffen waren,
wie z. B. Geiselnahme oder Meuterei, findet im Vorfeld ein so genanntes TRIGG
(Traumabewältigung-Im-Gruppen-Gespräch) (Pieper, 1999) statt. An diesem, auf dem
CISD von Mitchell & Erverly (1993) basierenden Nachgespräch nehmen alle Personen
teil, die unmittelbar am Ereignis beteiligt waren. Anders als bei Mitchell soll
es nicht unbedingt in den ersten 72 Stunden nach dem Ereignis stattfinden. Nach
den Erfahrungen des Autors ist es eher positiv, wenn ca. 10-20 Tage vergangen
sind und sich die unmittelbare Beunruhigung wieder etwas gelegt hat. Im Vorfeld
können die ASP die einzelnen Kollegen für das TRIGG motivieren und mit ihnen
einen Termin für weitere Gespräche nach dem TRIGG vereinbaren. In einer weiteren
Unterscheidung zum Standard-CISD-Debriefing wird im TRIGG mehr Wert auf die
Herausarbeitung der individuellen Traumatisierung gelegt und auf das mehrmalige
Einsteigen in die traumatische Erfahrung sowie das Wiederaussteigen. Dadurch
nähert sich der Betroffene dem Gefühl, Kontrolle über seine Reaktionen
wiederzugewinnen (im CISD gibt es dagegen nur die Schleife von der kognitiven
zur emotionalen und zurück zur kognitiven Ebene).
Die Phasen im TRIGG lauten:
1. Fakten (Kognitiv)
2. Reaktionen (Emotional)
3. Verhalten (Kognitiv)
4. Bewertung (Kognitiv)
5. Individuelles Trauma (Emotional)
6. Psychoedukation (Kognitiv)
7. Beruhigung (Muskulär-vegetative Entspannung)
Weiterhin wird in Abgrenzung zum Debriefing im TRIGG ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass das TRIGG der Anfang für weitere Maßnahmen mit dem ASP ist und
nicht die einzige Intervention. Von Mitchell sind zwar auch weitere Betreuungen
geplant, de facto werden jedoch unverantwortlicher Weise heute häufig
Debriefings als alleinige Maßnahme zur Verarbeitung von Psychotraumata
angeboten. Mit einer abschließenden, muskulär und vegetativ wirksamen
Entspannung und dem ausdrücklichen Hinweis, weiteren Betreuungs- bzw.
Behandlungsbedarf mit dem ASP zu besprechen, wird der belastete Kollege wieder
entlassen.
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